Klassischer MSD

Mobile Sonderpädagogische Dienste stehen gemäß Art. 21 und Art. 41 Bay EUG für Schülerinnen und Schüler „mit festgestelltem oder vermutetem sonderpädagogischem Förderbedarf“ Art. 41 (3) zur Verfügung, die eine allgemeine Schule (Grundschule, Mittelschule, weiterführende- und berufliche Schulen) besuchen.

Es ist Zielsetzung der Mobilen Sonderpädagogischen Dienste, die in Art. 41 Bay EUG beschriebenen Schülerinnen und Schüler zu unterstützen, damit sie ihre Schullaufbahn erfolgreich absolvieren können.

Die MSD verstehen ihre Arbeit systemisch als Hilfe zur Selbsthilfe

Das Förderzentrum München-West bietet für 15 Grundschulen und 3 Mittelschulen im Münchner Westen klassischen MSD an.

 

Aufgaben des MSD:

  • Ermittlung des sonderpädagogischen Förderbedarfs (Diagnose) durch Einbezug bereits bestehender Daten und Durchführung von weiteren Tests
  • Diagnosegeleitete Förderung der SchülerInnen während der Unterrichtszeit (in Einzelfällen für kurze Zeit durch den MSD, in der Regel durch die Lehrer der Schule)
  • Beratung, Unterstützung der Lehrkräfte, Eltern, SchülerInnen
  • Beratungszentrum
  • Vermittlung von Kontakten zu medizinischen, psychologischen und sozialen Fachdiensten
  • Kompetenzentwicklung durch Fortbildungen und Arbeitskreise (z.B. entdeckendes Lernen im mathematischen Anfangsunterricht bei rechenschwachen Kindern)

Für wen kann der MSD angefordert werden?

Für Schülerinnen und Schüler, deren schulische Schwierigkeiten trotz schon erfolgter, besonderer pädagogischer Maßnahmen der Regelschule nicht ausreichend kompensiert werden konnten. Es sollten bereits alle Möglichkeiten des regelschuleigenen Beratungssystems ausgeschöpft worden sein.

Zum Beispiel bei:

  • Sprachproblemen
  • Konzentrationsschwierigkeiten
  • Motivationsproblemen
  • Aufmerksamkeitsstörungen
  • Problemen mit Zahlen und beim Rechnen aufweisen
  • Problemen beim Lesen oder Rechtschreiben haben
  • Ordnungs- und Organisationsprobleme
  • allgemeinen Lernproblemen
  • zu wenig Ausdauer beim Lernen
  • Schulunlust
  • mangelndem Selbstvertrauen
  • Verhaltensproblemen

Anforderung des MSD 

  • Die allgemeine Schule meldet den Schüler/die Schülerin nach Einbeziehung der Schulberatung (Beratungslehrer, evtl. Schulpsychologe), pädagogischer Konferenz (Klassenlehrer, Beratungslehrer, Schulleitung) und Absprache mit den Eltern für den Mobilen Sonderpädagogischen Dienst beim zuständigen Förderzentrum an (Anmeldeblatt).
  • Ein Sonderschullehrer des MSD kommt und ermittelt den individuellen Förderbedarf.
  • Im Anschluss an Unterrichtsbeobachtung und mögliche Diagnostik erfolgt ein ergebnisoffenes Beratungsgespräch mit den Erziehungsberechtigten und der Lehrkraft bezüglich des weiteren Vorgehens und der schulrechtlichen Möglichkeiten.

Die Betreuung besteht vorrangig aus Diagnose und Beratung und ist zeitlich begrenzt.

 

Bei Fragen zu diesem MSD-Modul steht Ihnen Frau Claudia Brida  gerne zur Verfügung.

 

Claudia Brida

Leitung MSD-Team SFZ München-West

Tel: 089/233646-41

 

claudia.brida@schule.bayern.de

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