Mobile Sonderpädagogische Dienste stehen gemäß Art. 21 und Art. 41 Bay EUG für Schülerinnen und Schüler „mit festgestelltem oder
vermutetem sonderpädagogischem Förderbedarf“ Art. 41 (3) zur Verfügung, die eine allgemeine Schule (Grundschule, Mittelschule, weiterführende- und berufliche Schulen) besuchen.
Es ist Zielsetzung der Mobilen Sonderpädagogischen Dienste, die in Art. 41 Bay EUG beschriebenen Schülerinnen und Schüler zu
unterstützen, damit sie ihre Schullaufbahn erfolgreich absolvieren können.
Die MSD verstehen ihre Arbeit systemisch als Hilfe zur Selbsthilfe
Das Förderzentrum München-West bietet für 15 Grundschulen und 3 Mittelschulen im Münchner Westen klassischen MSD an.
Aufgaben des MSD:
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Ermittlung des sonderpädagogischen Förderbedarfs (Diagnose) durch Einbezug bereits bestehender Daten und
Durchführung von weiteren Tests
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Diagnosegeleitete Förderung der SchülerInnen während der Unterrichtszeit (in
Einzelfällen für kurze Zeit durch den MSD, in der Regel durch die Lehrer der Schule)
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Beratung, Unterstützung der
Lehrkräfte, Eltern, SchülerInnen
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Beratungszentrum
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Vermittlung von Kontakten zu
medizinischen, psychologischen und sozialen Fachdiensten
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Kompetenzentwicklung durch
Fortbildungen und Arbeitskreise (z.B. entdeckendes Lernen im mathematischen Anfangsunterricht bei rechenschwachen Kindern)
Für wen kann der MSD angefordert werden?
Für Schülerinnen und Schüler, deren
schulische Schwierigkeiten trotz schon erfolgter, besonderer pädagogischer Maßnahmen der Regelschule nicht ausreichend kompensiert werden konnten. Es sollten bereits alle Möglichkeiten des
regelschuleigenen Beratungssystems ausgeschöpft worden sein.
Zum Beispiel bei:
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Sprachproblemen
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Konzentrationsschwierigkeiten
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Motivationsproblemen
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Aufmerksamkeitsstörungen
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Problemen mit Zahlen und beim
Rechnen aufweisen
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Problemen beim Lesen oder
Rechtschreiben haben
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Ordnungs- und
Organisationsprobleme
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allgemeinen Lernproblemen
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zu wenig Ausdauer beim Lernen
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Schulunlust
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mangelndem Selbstvertrauen
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Verhaltensproblemen
Anforderung des MSD
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Die allgemeine Schule meldet den
Schüler/die Schülerin nach Einbeziehung der Schulberatung (Beratungslehrer, evtl. Schulpsychologe), pädagogischer Konferenz (Klassenlehrer, Beratungslehrer, Schulleitung) und Absprache mit
den Eltern für den Mobilen Sonderpädagogischen Dienst beim zuständigen Förderzentrum an (Anmeldeblatt).
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Ein Sonderschullehrer des MSD kommt
und ermittelt den individuellen Förderbedarf.
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Im Anschluss an
Unterrichtsbeobachtung und mögliche Diagnostik erfolgt ein ergebnisoffenes Beratungsgespräch mit den Erziehungsberechtigten und der Lehrkraft bezüglich des weiteren Vorgehens und der
schulrechtlichen Möglichkeiten.
Die Betreuung besteht vorrangig aus
Diagnose und Beratung und ist zeitlich begrenzt.
Bei Fragen zu diesem MSD-Modul steht
Ihnen Frau Claudia Brida gerne zur Verfügung.
Claudia Brida
Leitung MSD-Team SFZ München-West
Tel: 089/233646-41
claudia.brida@schule.bayern.de